Blaschke, Ronald: Will das Argument, das Grundeinkommen sei ein Kombilohn, Sozialabbau legitimieren? 2008

Oft wird von GegnerInnen des Bedingungslosen Grundeinkommens – insbesondere von hauptamtlichen Gewerkschaftsfunktionären, aber auch von einigen Linken – die Behauptung aufgestellt, das Grundeinkommen sei ein Kombilohn. Dazu einige Bemerkungen, die die Hintergründe derartiger Behauptungen erkunden wollen.

Der Begriff des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) ist bekanntermaßen eindeutig definiert: Das BGE ist ein individuell garantiertes, die Existenz sicherndes und Teilhabe ermöglichendes Einkommen, dass ohne eine sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung, ohne Arbeitszwang und Gegenleistungsverpflichtung vom politischen Gemeinwesen dem Menschen gewährt wird. Aber was ist ein Kombilohn? Und warum wird der Kombilohn als Schreckgespenst an die Wand gemalt?

Es gibt zwei mögliche Definitionen für einen Kombilohn:

  1. Kombilohn sei Lohn plus staatliche Transfers.
  2. Kombilohn sei Niedriglohn plus staatliche Transfers.

Beiden Definitionen ist anhängig, dass durch staatliche Transfers Unternehmens­kosten für die Arbeitskraft verringert, Unternehmen also entlastet bzw. subventioniert werden. Grundsatz ist: Die Unternehmen hätten einen ausreichenden Lohn für die „Reproduktion“, implizit Existenz und gesellschaftliche Teilhabe der LohnarbeiterInnen und deren Familie zu zahlen. Daher sei ein Kombilohn abzulehnen.

Wer will, kann dieser engführenden Auffassung der Bindung individueller Reproduktion und der Existenz- und Teilhabeberechtigung an entfremdende und ausbeutende Lohnarbeit folgen.1 Das würde im Definitionsfall 1 aber auch bedeuten, dass kein Kindergeld und kein Wohngeld an LohnarbeiterInnen gezahlt werden dürften.2 Denn beide Sozialtransfers sind staatliche Leistungen, die die soziale Reproduktion, Existenz und Teilhabe – beim Kindergeld für den Nachwuchs,

beim Wohngeld für die Finanzierung der Wohnung – mit sichern sollen. Auch können beide Transferleistungen zusammen genommen wegen ihrer breiten Streuung als flächendeckend bezeichnet werden. Nun ist aber nicht bekannt, dass Linke oder Gewerkschaften die Abschaffung des Kindergeldes oder des Wohngeldes fordern. Im Gegenteil: Der DGB und die Partei DIE LINKE. fordern eine Erhöhung des Kindergeldes, DIE LINKE. sogar die Einführung einer individuellen Kindergrundsicherung. Ebenso verlangen der DGB und DIE LINKE. eine Erhöhung des Wohngeldes (der DGB sogar ausdrücklich auch für NiedriglohnbezieherInnen3).

Das heißt, das Kombilohn-Argument gegen die BGE-BefürworterInnen liefe im Fall 1 auf eine versteckte Argumentation für einen Sozialabbau hinaus. Unterstellt man nun aber, dass Gewerkschaften und Linke keinen Sozialabbau fordern, ist die Frage zu stellen, warum der Kombilohn-Vorwurf an die BGE-BefürworterInnen gerichtet ist? Man kann nicht selbst einen Kombilohn fordern und ausweiten sowie gleichzeitig anderen Kombilohn-Bestrebungen vorwerfen. Will man also einfach nur Nebelkerzen werfen, weil von emanzipatorischen Linken eine neue soziale Idee entwickelt wird?

Bei der Erwähnung der DGB-Forderung nach Wohngelderhöhungen für Niedriglöhner wären wir schon beim Definitionsfall 2. Hier wird die eigentliche politische Brisanz des Kombilohns deutlich. Kombilöhne waren und sind nämlich deswegen Linken ein Ärgernis, weil sie den Niedriglohnsektor befördern bzw. zementieren. Dem kann man aber durch einen ordentlichen Mindestlohn und ordentliche Tariflöhne begegnen. Wie der DGB, so streiten auch linke BGE-Fans für Mindestlöhne und ordentliche Tariflöhne, übrigens sogar für höhere Mindestlöhne als die Gewerkschaften. Darüber hinaus: Das BGE selbst hat einen enormen Mindestlohneffekt, weil keine/r gezwungen ist, einen Job zu miesen Bedingungen anzunehmen. Das BGE und der Mindestlohn stärken also die Verfügungsmacht der Lohnabhängigen über ihre Arbeits- und Lebensbedingungen und über ihr eigenes Leben, erweitern somit die Freiheit der Menschen.

Während also im Fall 1 die Argumentation gegen einen „Kombilohn“ faktisch auf die Forderung nach einem Sozialabbau hinausliefe, können wir für den Fall 2 eine argumentative Konfusion feststellen. Warum also die Kombilohn-Unterstellungen einiger Linker und hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionäre gegenüber dem BGE?

Viele, die das Kombilohn-Argument gegen das BGE anführen, haben es m. E. noch nicht bis zur letzten Konsequenz durchdacht. Daher ist die gemeinsame Diskussion mit diesen KritikerInnen nötig, um die jeweiligen Argument zu prüfen.

Einige betreiben aber auch ein unlauteres politisches Geschäft nach folgender Regel: Wenn du gegen einen Politikansatz bist, behaupte etwas, was den BefürworterInnen dieses Ansatzes schaden könnte – egal, ob die Behauptung stimmt oder nicht. Einige BGE-GegnerInnen scheinen sich dieser Methode gern zu bedienen. Das kann man als populistisch und unseriös bedauern, muss man aus linker emanzipatorischer Sicht aber auch energisch bekämpfen. Denn es fallen ja nicht nur die bewussten Diffamierungen auf die VerursacherInnen selbst zurück und lassen deren politische Glaubwürdigkeit bröckeln. Sondern es werden darüber hinaus auch die Glaubwürdigkeit der politischen Diskurse und damit das Herzstück der Demokratie beschädigt. Und dem sollte man sich schon als demokratisch Gesinnter energisch entgegenstellen.

Bleibt noch eine kurze Schlussbemerkung:

Wer sich z. B. das BGE-Konzept der BAG Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE. anschaut, wird feststellen, dass damit Unternehmen recht heftig zur Kasse gebeten werden, ebenso Einkommens- und Vermögensreiche, die ja letztlich von den Unternehmensgewinnen profitieren. Also auch da nix mit Entlastung und Subvention der Unternehmen, sondern genau das Gegenteil und dazu noch eine kräftige Umverteilung von oben nach unten. Ein Mehr an individueller Freiheit, was ein Mehr an sozialer Sicherheit voraussetzt, ist eben nicht zum Nulltarif zu haben.

 

Fußnoten

1 Die Linksjugend (’solid) Sachsen bringt die Kritik an dieser Auffassung auf den Punkt: „Das alte kapitalistische Modell der Lohnarbeit als Lebensberechtigung, in der die soziale Absicherung nur als Abfallprodukt des Profits übrig bleibt, hat ausgedient.“ (Postkarte zum BGE). Das BGE ist eine Form der emanzipatorischen Aneignung der Lebens- und Produktionsbedingungen und der Verfügung über das eigene Leben und damit der Überwindung kapitalistischer Verhältnisse der Produktion des Lebens.

2 Bei hohen Einkommen wird das Kindergeld in Form eines Steuerfreibetrages gewährt.

3 siehe http://www.dgb.de/presse/++co++9dc9a6ba-155f-11df-4ca9-00093d10fae2

 

Will das Argument, das Grundeinkommen sei ein Kombilohn, Sozialabbau legitimieren?